Diese Anleitung soll Ihnen, als Schausteller oder Imbiss- bzw. Restaurantbetreiber, zur Unterstützung bei der Registrierung Ihres Unternehmens auf der Plattform des zentralen Verpackungsregisters dienen. Die Registrierung ist notwendig, da Sie als Erstinverkehrbringer (auf der Plattform auch “Hersteller” genannt) verpflichtet sind, Lizenzgebühren an eben jene Stelle abzuführen.
Als Ihr Lieferant im Bereich Gastronomieverpackungen, haben wir die Möglichkeit Ihnen den Aufwand der Berechnung der abzuführenden Gebühren abzunehmen, indem wir Ihnen bereits “vorbeteiligte Ware” zur Verfügung stellen. Im Laufe der Registrierung gilt es, diesen Umstand anzugeben. Bedenken Sie bitte, dass diese Vorgehensweise nur dann legitim ist, wenn Sie von allen Ihren Lieferanten vorbeteiligte Ware erhalten.
Besuchen Sie die Startseite des zentralen Verpackungsregisters Lucid und wählen Sie im unteren Bereich die Schaltfläche “Registrierung starten” im Bereich “Hersteller”.
Geben Sie nun Ihre Daten in die entsprechenden Formularfelder ein. Als Einzelunternehmer geben Sie einfach Ihren Vor- und Zunamen in das Feld “Name (Unternehmen)” ein. Vergessen Sie nicht das Captcha (“Ich bin kein Roboter”) zu lösen und klicken Sie auf “Login erstellen”.
Sie erhalten eine Email von der Registrierungsstelle. Klicken Sie den darin enthaltenen Aktivierungslink an und betätigen Sie im folgenden Bildschirm den Button “Anmelden”.
Nun folgt die eigentliche Registrierung. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und gegebenenfalls einen Kontakt, über den Sie Ihr Konto wiederherstellen können, falls es mal Probleme mit Ihren Zugangsdaten geben sollte. Als nationale Kennnummer wird je nach Unternehmensform eine andere Nummer verlangt. Als Einzelunternehmer wählen Sie hier einfach “DE Gewerbeanzeige”.
Im unteren Bereich werden Sie aufgefordert Ihre Unternehmensbereiche und Vertriebskanäle zu wählen. Als Gastronom ist es ausreichend, wenn Sie dort “Gastronomie, Lebensmittelhandwerk” wählen. Etwas kniffliger ist die Frage nach dem Vertriebskanal. Imbissbesitzer wählen hier einfach “stationärer Einzelhandel”. Schausteller zählen eigentlich zum ambulanten Einzelhandel. Zwar könnte man den Begriff “Direktvertrieb” rechtfertigen, dieser ist aber zusammengefasst mit “Zulieferer”. Im Zweifel, lassen Sie dieses Feld einfach komplett frei und fahren Sie ohne Angabe fort.
Als Marzollkunde erhalten Sie ausschließlich vorbeteiligte Ware und müssen keinerlei andere Pflichten erfüllen, außer dieses zu bestätigen. Wählen Sie daher den Punkt “Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen”. Wichtig: Wenn Sie von anderen Lieferanten Ware erhalten, die nicht vorbeteiligt ist, darf dieser Punkt nicht gewählt werden. Bitte informieren Sie sich dementsprechend über die anderen Möglichkeiten die Lizenzgebühren abzuführen.
Schließen Sie den Vorgang ab, indem Sie den Button “Ja, ich muss selbst keine Systembeteiligung vornehmen”.
Die Lizenzgebühren sind ab 01.07.2022 auf jeder Rechnung, die Sie von Marzoll erhalten, aufgeführt und dienen Ihnen bei Rückfragen als Nachweis, über die Vorbeteiligung unsererseits.
Im nun folgenden Bereich “Markennamen” geben Sie einfach über den Button “Markennamen hinzufügen” den Namen Ihres Unternehmens ein. Fahren Sie fort, indem Sie “weiter” drücken und überprüfen Sie im letzten Schritt die Angaben. Zur Bestätigung müssen vor dem Absenden abschließend im unteren Bereich 3 Haken gesetzt werden.
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