EWKFONDGSG

EWKFondsG

Infos rund um das EWKFondsG (aktualisiert am 11.04.2024)
Weitere Infos:
Downloads und Formulare

Was ist das Einwegkunststofffondsgesetz?

Worum geht es?
Im Jahr 2024 werden wir als Lieferant, wie auch Sie als Kunde von mit dem neuen „Einwegkunststofffondsgesetz“ konfrontiert. Dieses Gesetz wird in der Praxis dazu führen, dass neben der Verpackungsgebühr eine weitere Sonderabgabe für bestimmte Artikel durch die Hersteller von Einwegprodukten abgeführt werden muss.

Welche Produkte sind betroffen?
Um welche Produkte es sich handelt, wird im sogenannten EWKFondsG definiert. Grob lässt sich sagen, dass folgende Produktgruppen betroffen sein werden, soweit sie einen Kunststoffanteil enthalten:

  • Lebensmittelbehälter wie Schalen, Salatbecher oder Menüboxen
  • Snacktüten
  • Getränkebecher für Heiß- und Kaltgetränke inklusive Deckel
  • Getränkebehälter (z.B. Slushkanister)
  • Kunststofftragetaschen (unter 50μ)
  • Hygieneartikel wie Erfrischungstücher
  • Produkte aus Biokunststoff und Recyclingmaterialien sind ebenfalls betroffen, wenn ein Kunststoffanteil enthalten ist.

Generell wird die Abgabe für Artikel fällig, aus denen Speisen direkt verzehrt werden können!

Muss ich selber aktiv werden?
Nein! Die Gebühr wird direkt auf den Rechnungen aufgeführt und Sie müssen sich (anders als es bei VerpackG der Fall ist) weder registrieren noch Mengen oder dergleichen übermitteln.

Wie hoch wird die Abgabe sein?
Die Höhe wird über das Gewicht der Produkte und die Produktgruppe ermittelt. Folgende grobe Übersicht bezieht sich auf Produkte, die einen (wenn auch minimalen) Kunststoffanteil beinhalten. Die Angaben sind ohne Gewähr (Stand Frühjahr 2023):

Kunststofftragetaschen (unter 50μ)3,801 € pro kg
Getränkebehälter (Flaschen, etc. mit und ohne Pfand)0,181 € pro kg
Getränkebecher (bspw. Kaffee und Softdrinkbecher)1,236 € pro kg
Lebensmittelbehälter (Schalen, Boxen, etc.)0,177 € pro kg

Lebensmitteltüten (Pommesspitztüten, Dönerbeutel, etc.)

 

0,876 € pro kg

 

 

Wer muss die Abgabe bezahlen?

Das Ziel dieses Gesetzes soll sein, Hersteller und Importeure an den Kosten
zu beteiligen, die durch die Entsorgung jener Produkte entstehen. Diese Kosten werden Hersteller und Lieferanten an uns als Zwischenhändler und Sie als Kunden weitergeben. Die Abgabe wird in einen Einwegkunstofffond eingezahlt.

Ab wann wird die Abgabe fällig?

Die Abgabe wird für alle Artikel fällig, die nach dem Abverkauf der bestehenden Lagervorräte verkauft werden. Daher werden auch wir, wie auch Ihre anderen Lieferanten diese Gebühr im Rahmen Ihrer nächsten Bestellungen abrechnen müssen.

Die Abgabe wird für alle Artikel fällig, die nach dem Abverkauf der bestehenden Lagervorräte verkauft werden. Daher werden auch wir, wie auch Ihre anderen Lieferanten diese Gebühr im Rahmen Ihrer nächsten Bestellungen abrechnen müssen.

Haftungsauschluss

Diese Angaben wurden nach sorgfältiger Recherche und diversen Gesprächen gefertigt. Es besteht jedoch keine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Es soll hier nur kurz und präzise über das Wesentliche informiert werden, eigene Recherche ist sehr wichtig.

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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